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WM 2014 Public Viewing: Ministerium erteilt Zustimmung

Veröffentlicht: Dienstag, 1. April 2014 um 23:11 Uhr

Für alle Liebhaber des Public Viewing bei Fußballgroßereignissen gibt es von der Bundesregierung tolle Neuigkeiten. Auch zur WM 2014 in Brasilien kann es trotz der nächtlichen Anstoßzeiten Public Viewings geben. Zu verdanken ist es einer klitzekleinen Gesetzesänderungen.

Viele Fußballfreunde hatten sich schon Sorgen um ihren Lieblingsort zum Fußballschauen gemacht. Denn aufgrund der Zeitverschiebung und der damit verbundenen späten Anstoßzeiten während der Fussball Weltmeisterschaft befürchteten viele Fans, dass das gemeinsam Fußballgucken unter freiem Himmel ins Wasser fallen würde. Bekanntermaßen ist Deutschland fünf Stunden (in zwei WM-Spielorten sechs Stunden) der Zeit in Brasilien voraus, wodurch viele Spiele erst um 22.00 Uhr oder gar erst nach Mitternacht angepfiffen werden. Doch nach Informationen der „Bild“-Zeitung soll am Mittwoch eine Sonderverordnung des Umweltministeriums beschlossen werden.

Fans Public Viewing

Danach soll es Gemeinden erlaubt sein, auf Fanmeilen und in Biergärten dass Fußball schauen zu genehmigen auch wenn die Spiele nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach 24.00 Uhr beginnen. Selbst Umweltministerin Barbara Hendricks von der SPD zeigt sich verständnisvoll und meint: „Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-WM einfach dazu.“ Zudem verspricht eine Fanmeile @ night einen besonderen Flair.

Deutschland mit frühen Anstoßzeiten

Die Fans der deutschen Nationalmannschaft haben es in der Vorrunde noch glimpflich getroffen, zumindest was die Anstoßzeiten betrifft. Die Vorrundenspiele am 16. Juni gegen Portugal und am 26. Juni gegen die USA werden bereits um 18.00 Uhr deutscher Zeit angepfiffen. Das Spiel gegen Ghana am 21. Juni beginnt erst um 21.00 Uhr deutscher Zeit. Aber nicht alle Nationen können sich über solche Anstoßzeiten freuen. Neun Spiele aus der Vorrunde beginnen erst um 22.00 Uhr und zehn Spiele sogar erst um 24.00 Uhr. Der nächtliche Höhepunkt ist der Anstoß einer Partie um 3.00 Uhr nachts.

Lärmschutzverordnung durch Trick umgangen

Würde es nach dem Gesetzgeber gehen, dann müssten wir eigentlich auf das Fußballspektakel und gemeinsame Leinwand-Fußballgucken verzichten. Denn nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz darf der Geräuschpegel bei öffentlichen Veranstaltungen in Wohngebieten nach 22.00 Uhr nur noch 40 Dezibel betragen und nicht lauter sein. Doch dieser Grenzwert wird bei jedem Public Viewing locker überschritten. Um dennoch nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, soll nun zu einem kleinen Trick gegriffen werden. Demnach sollen die Fanmeilen während der WM 2014 in Brasilien zu Sportanlagen erklärt werden. Dann würde das Public Viewing einem Besuch im Stadion gleichkommen. Und hierbei gelten schon Ausnahmeregelungen, die so genannte „Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BimSchV). Auf diese Weise steht das herausragende öffentliche Interesse an der Sportveranstaltung vor dem Lärmschutz.

In welchem Umfang und wie oft die Kommunen Sondergenehmigungen erteilen werden, ist derzeit nicht bekannt. Aber mit der Gesetzesanpassung hat die Bundesregierung schon einmal den Grundstein gelegt, um auf ein WM 2014 Public Viewing zu später Stunde nicht verzichten zu müssen.

Foto © azrael74 by Flickr

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